Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter, Magnus Sparrholm, Gäuggelistrasse 7, 7000 Chur, Schweiz (Marke / Produkt: GrischaVoice; Mitwirkung am Produkt: Gustav Sparrholm), und dem Kunden.
Diese Dienste richten sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden (B2B). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer ist und die Dienste nicht zu privaten Zwecken nutzt. Bestimmungen des Konsumentenrechts (einschliesslich Widerrufs- und Rücktrittsrechte, soweit nicht zwingend anwendbar) werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss, Testphase und automatische Verlängerung
(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung und der Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode (über den Zahlungsdienstleister Stripe) bzw. der ersten Zahlung zustande.
(2) Testphase (Trial): Soweit eine Testphase vereinbart wird (derzeit typischerweise 14 Tage), wird während der Testphase – vorbehaltlich erfolgreicher Kartenprüfung durch Stripe – keine Abo-Gebühr abgebucht. Die Testphase wandelt sich automatisch in das im Checkout gewählte kostenpflichtige Abonnement um (Monats- oder Jahresabo), sofern der Kunde die Kündigung nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf der Testphase wirksam erklärt (siehe Abs. 4).
(3) Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich gemäss Checkout), sofern es nicht vom Kunden mindestens 30 Tage vor Ablauf des laufenden Zeitraums schriftlich gekündigt wird. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die Verlängerung als verbindlich akzeptiert.
(4) Kündigung: Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt) und der Bestätigung durch den Anbieter. Bis zum Ablauf der laufenden Periode bleibt der Zugang – soweit nicht wegen Zahlungsverzug gesperrt – bestehen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht erstattet (siehe § 3).
(5) Preise (Stand September 2026): Der Dienst «GrischaVoice» wird – vorbehaltlich gesonderter schriftlicher Vereinbarung – zu folgenden Bruttobeträgen in Schweizer Franken (CHF) angeboten:
- Monatsabo: CHF 149.00 pro Monat;
- Jahresabo: CHF 1'490.00 pro Jahr (entspricht effektiv CHF 124.17 pro Monat; zwei Monate gegenüber zwölf Monatspreisen geschenkt / ca. 17 % Rabatt).
Massgeblich sind die im Checkout bzw. in «Abo & Abrechnung» bei Vertragsschluss ausgewiesenen Beträge und das dort gewählte Intervall. Preise verstehen sich in CHF; eine allfällige Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich geschuldet und ausgewiesen, zusätzlich oder inklusive gemäss Rechnungsstellung berechnet.
(6) Leistungsinhalt (Überblick, nicht abschliessend): digitaler Sekretär für Sprachanrufe (Smart-Routing mit konfigurierbarer Klingelzeit, Sprach-KI), SMS, optional WhatsApp (nur soweit vom Geschäftskunden aktiviert und die Twilio-WhatsApp-Business-Strecke betriebsbereit ist; kein zugesicherter vollautomatischer WhatsApp-Dialog wie am Telefon), Omnichannel-Übersicht, Ruhezeiten, Team-Zugang, Branchenvorlagen, Website-Einbindung (Kontakt-Widget, nicht der Telefon-Empfang) sowie Stripe-Abrechnung – jeweils im Rahmen der produktiven Produktbeschreibung. Kalenderbuchung ist nur bei vom Kunden aktivierter Verbindung (z. B. cal.eu) produktiv.
(7) Fair-Use / betriebliche Sicherheitsgrenzen: Zur Gewährleistung der Systemstabilität sowie zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung und automatisierter Dauerbelastung (Spam, DDoS-artige Anfragen, automatisierte Massennutzung) gilt für die Inklusiv-Leistungen eine Fair-Use-Grenze von maximal 25 CHF/Tag bzw. 60 CHF/Monat an API-Verbrauchskosten sowie höchstens 3 gleichzeitigen parallelen Sprachverbindungen pro Nutzerkonto. Die Rufnummernweiterleitung ist eine Dienstleistungskomponente; die tatsächliche Erreichbarkeit hängt von Netzverfügbarkeit, korrekter Konfiguration und allfälligen Drittanbieter-Einschränkungen ab. Der Anbieter behält sich vor, automatisierte oder missbräuchliche Zugriffsmuster (z. B. wiederholte Robocalls, Störungs-Automationen) ohne Vorankündigung zu sperren oder zu drosseln, soweit dies zum Schutz der Systemintegrität erforderlich ist. Der Kunde kann über das Dashboard bei aktivem Abonnement zusätzliches Monats-Kontingent (Fair-Use-Nachkauf, derzeit CHF 5, CHF 25 oder CHF 50 als Einmalzahlung) erwerben. Optional kann der Kunde im Dashboard eine automatische Aufladung aktivieren (oder deaktivieren): Bei erschöpftem Kontingent wird dann – sofern eine Standard-Zahlungsart hinterlegt ist und die Authentifizierung ohne weitere Kundenaktion möglich ist – bis zu einer betrieblichen Höchstzahl pro Kalendermonat jeweils das kleinste verfügbare Nachkauf-Paket (derzeit CHF 5) von der hinterlegten Karte abgebucht. Die automatische Aufladung ist jederzeit deaktivierbar; schlägt die Abbuchung fehl (z. B. fehlende Karte, abgelehnte Zahlung, erforderliche zusätzliche Authentifizierung), bleibt die Drosselung bestehen, bis ein manueller Nachkauf oder der nächste Abrechnungszeitraum greift. Der Nachkauf erhöht das betriebliche API-Kontingent für den laufenden Kalendermonat; der Umfang der zusätzlichen Kapazität ist betrieblich bemessen und nicht identisch mit dem Zahlungsbetrag. Ein Nachkauf ersetzt kein abgelaufenes oder gesperrtes Abonnement. Bei Erreichen der jeweils geltenden betrieblichen Sicherheitsgrenzen behält sich der Anbieter eine vorübergehende Drosselung oder Unterbrechung der automatisierten KI-Schnittstellen bis zum nächsten Abrechnungszeitraum bzw. bis zur Gutschrift eines Nachkaufs vor. Soweit gesetzlich zulässig, bestehen aus einer solchen Drosselung oder Unterbrechung keine Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rückerstattung. Nachkäufe unterliegen denselben Zahlungs- und Rückerstattungsregeln wie sonstige Entgelte (§ 3).
Fair-Use
Die verbindliche Fair-Use-Regelung steht in § 2 Abs. 7. Kurz: höchstens 25 CHF/Tag bzw. 60 CHF/Monat an API-Verbrauchskosten, höchstens 3 parallele Sprachverbindungen, Schutz vor automatisierter Missbrauchs- und Dauernutzung (Spam/DDoS/Mehrfach-Robocalls), transparente Erreichbarkeits- und Weiterleitungsbedingungen, optionaler manueller oder (bei Opt-in) automatischer Nachkauf bei aktivem Abo, Drosselung ohne Schadenersatz, Minderung oder Rückerstattung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Verzug und Ausschluss von Rückerstattungen
Die Zahlung ist im Voraus fällig (Monats- oder Jahresbetrag gemäss gewähltem Intervall). Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst sofort und ohne Vorankündigung zu sperren.
Keine Rückerstattung: Sämtliche Zahlungen sind endgültig. Es erfolgt – soweit gesetzlich zulässig – unter keinen Umständen eine Rückerstattung, auch nicht anteilig, falls der Dienst nicht genutzt wurde, einzelne Funktionen (einschliesslich Preview-/Beta-Funktionen) nicht oder verzögert verfügbar waren, technische Störungen aufgetreten sind oder der Vertrag vorzeitig endet.
Der Kunde verzichtet – soweit gesetzlich zulässig – auf Aufrechnungsrechte gegen Forderungen des Anbieters.
§ 4 Preview-, Trial- und noch nicht voll aktive Funktionen
(1) Die produktiv freigeschalteten Kernfunktionen (insbesondere Sprachanrufe mit Smart-Routing und Sprach-KI, SMS, Übersicht und Abrechnung) unterliegen der produktiven Leistungsbeschreibung. WhatsApp, Kalenderbuchung, Web-Push und vergleichbare Zusatzkanäle gehören nur dazu, soweit sie tatsächlich aktiviert und plattformseitig bereit sind. Daneben können einzelne zusätzliche Funktionen als Preview, Beta, Test oder noch nicht voll aktiv gekennzeichnet oder erkennbar sein.
(2) Solche Preview-/Beta-Funktionen werden – soweit überhaupt zugänglich – ausschliesslich «wie besehen» (as is) und ohne jede Zusicherung hinsichtlich sofortiger, ununterbrochener oder vollständiger Verfügbarkeit bereitgestellt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Launch-Zeitpunkt weiterer Module. Verzögerungen, Einschränkungen, Änderungen oder die vollständige Einstellung solcher Preview-Funktionen begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung, Schadenersatz oder Vertragsauflösung aus diesem Grund.
(4) Der Kunde darf Produktionsprozesse und Kundenversprechen Dritten gegenüber nicht auf noch nicht voll aktive Preview-Funktionen stützen.
§ 5 Haftungsbeschränkung (Schweizer Obligationenrecht Art. 100 OR) & Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter stellt die Software und zugehörigen Dienste im Rahmen der produktiven Leistungsbeschreibung zur Verfügung, im Übrigen – insbesondere bei Preview-/Beta-Funktionen – im Ist-Zustand ohne Zusicherung der Fehlerfreiheit, Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen (vgl. Art. 100 OR, soweit abdingbar). Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere die Haftung für:
- mittelbare und indirekte Schäden sowie Folgeschäden;
- entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Ertragseinbussen;
- Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Reputationsschäden;
- Ansprüche Dritter sowie Kosten der Rechtsverteidigung;
- Ausfälle, Verzögerungen, Sperren, Preis- oder API-Änderungen von Drittanbietern (namentlich, aber nicht abschliessend: OpenAI, Vapi, Cartesia, LiveKit, Twilio bzw. vergleichbare Telefonie-/SMS-/WhatsApp-Anbieter, Google soweit über den Telefonie-Anbieter genutzt, Supabase, Stripe, Vercel, Upstash, Cloudflare, Resend, Kalenderbrücken wie Cal.com, E-Mail- und sonstige Cloud-/Schnittstellenanbieter) sowie daraus folgende Datenverluste;
- fehlerhafte, unvollständige oder verzögerte KI- und Sprachassistenten-Ausgaben («Halluzinationen»), Fehlinterpretationen von Anliegen, verpasste oder nicht angenommene Anrufe, fehlerhafte oder unvollständige Transkripte/Zusammenfassungen, falsche Preis-, Termin- oder Leistungsauskünfte sowie fehlgeschlagene oder verspätete Weiterleitungen/Rückrufe;
- SMS-/WhatsApp-Texte und sonstige automatisierte Kundenkommunikation.
(3) Zwingendes Recht bleibt vorbehalten. Insbesondere bleiben Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende Haftung nach Schweizer Obligationenrecht (namentlich im Rahmen von Art. 100 OR und verwandten Bestimmungen) unberührt, soweit sie nicht wirksam abbedungen werden können. Soweit eine Haftungsbeschränkung für Personenschäden gesetzlich unzulässig ist, bleibt sie unberührt.
(4) Haftungshöchstbetrag (Deckelung): Soweit trotz vorstehender Bestimmungen eine Haftung des Anbieters besteht und nicht zwingend unbeschränkt ist, ist sie – soweit gesetzlich zulässig – auf den vom Kunden in den letzten dreissig (30) Tagen vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich an den Anbieter entrichteten Netto-Entgeltbetrag für den betroffenen Dienst beschränkt und in keinem Fall höher als der in den letzten drei (3) Monaten entrichtete Nettobetrag; fehlen solche Zahlungen (z. B. reine Testphase ohne Abbuchung), auf höchstens CHF 50.00. Mehrere Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt werden zusammengerechnet.
(5) Der Kunde trägt das alleinige Risiko für die Einhaltung datenschutzrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben (revidiertes DSG / nDSG / revDSG, DSGVO soweit anwendbar, Telekommunikations- und Werberecht) in seinem Betrieb und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschliesslich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten frei, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Dienst spielt zu Beginn KI-geführter bzw. aufgezeichneter Gespräche einen kurzen Hinweis ab; weitergehende Hinweise und Einwilligungen im Betrieb des Kunden bleiben Sache des Kunden.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Unterbrechungen durch höhere Gewalt, Stromausfälle, Netzstörungen, behördliche Anordnungen, notwendige Wartung oder Ausfälle der unter Abs. 2 genannten Drittanbieter. Bei solchen Ereignissen bestehen keine Ansprüche auf Minderung, Gutschrift oder Schadenersatz. Der Anbieter darf den Dienst zur Wartung und Optimierung – auch ohne Vorankündigung – vorübergehend unterbrechen.
§ 6 Drittanbieter-Risiken, KI & Geistiges Eigentum
Da die Dienste auf Schnittstellen und Modellen von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Vapi, Cartesia, LiveKit, Twilio, Google, Supabase, Stripe, Vercel, Upstash, Cloudflare, Resend, Cal.com) basieren, haftet der Anbieter nicht für deren Ausfälle, Verzögerungen, Programmänderungen, Preiserhöhungen, Sperren, Einschränkungen oder Datenverluste.
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte, unvollständige oder verzögerte KI-Aussagen, Fehlinterpretationen, verpasste Anrufe, fehlerhafte Transkripte, falsche Preisauskünfte, fehlgeschlagene Weiterleitungen oder Nachrichteninhalte. Der Kunde verpflichtet sich, kritische Interaktionen und gespeicherte Anfragen selbst zu überwachen und freizugeben, bevor daraus verbindliche Zusagen gegenüber Dritten entstehen.
Sämtliche vom Anbieter entwickelten Prompts, System-Anweisungen, Software-Architekturen und Konfigurationen bleiben alleiniges geistiges Eigentum des Anbieters. Dem Kunden wird lediglich ein widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer eingeräumt. Unbefugte Analyse, Dekompilierung oder Nachahmung berechtigt zum sofortigen Lizenzentzug und zu Schadenersatz.
§ 7 Mitwirkungspflichten, zulässige Nutzung und Verbote
(1) Der Kunde stellt sicher, dass Firmendaten, Wissensbasis, Weiterleitungsnummern, Öffnungszeiten, Preise und sonstige Konfigurationen aktuell, rechtmässig und nicht irreführend sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden auf Richtigkeit oder Rechtmässigkeit zu prüfen.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für: Informations- und Einwilligungspflichten gegenüber seinen Endkunden (Datenschutz, Telekommunikation, Aufzeichnungshinweise, Werberecht); die Einhaltung branchen- und berufsrechtlicher Vorgaben (u. a. Gesundheitswesen, Anwaltschaft, Finanzdienstleistungen); die Einhaltung von Spam-, Opt-in- und Werbevorschriften beim SMS-/WhatsApp-Versand.
(3) Kein Notruf-, Notfall- oder Medizinersatz: Der Dienst ersetzt keine Notrufnummern (112/144/117/118 u. Ä.), keine ärztliche, therapeutische, psychologische oder pflegerische Beratung und keine unmittelbare Notfallversorgung. Der Kunde darf den Dienst nicht als alleinigen Kanal für Notfälle, lebenswichtige oder zeitkritische medizinische/sicherheitsrelevante Anliegen einsetzen und muss dafür eigene, menschliche Erreichbarkeit bzw. gesetzlich geforderte Verfahren vorsehen. Verpasste, fehlinterpretierte oder verzögerte Anrufe begründen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung des Anbieters.
(4) Verboten sind insbesondere: rechtswidrige, belästigende, betrügerische oder irreführende Nutzung; Massen-Spam; Umgehung von Fair-Use-, Sicherheits- oder Authentifizierungsmechanismen; Reverse Engineering über das gesetzlich zwingend Erlaubte hinaus; Weiterverkauf, Untervermietung oder White-Label-Weitergabe ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters; Einspeisung besonderer Kategorien von Personendaten (insb. Gesundheitsdaten i. S. v. DSGVO Art. 9 / DSG) ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung; Nutzung für politische Wahlinfluenzierung oder systematische Desinformation.
(5) Bei Verdacht auf Verstösse gegen Abs. 3–4 oder gegen geltendes Recht darf der Anbieter den Zugang sofort und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren sowie den Vertrag fristlos kündigen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht erstattet (§ 3). Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoss gegen diese Pflichten entstehen.
§ 8 Rufnummern, Telefonie-KYC und Kalender
(1) Vom Anbieter bzw. über den Telefonie-Partner bereitgestellte Rufnummern bleiben – soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart – dem Anbieter bzw. dem Telefonie-Partner zugeordnet. Ein Anspruch auf Portierung, dauerhafte Nummerzuweisung oder bestimmte Vorwahl besteht nur, soweit gesetzlich oder schriftlich zugesichert.
(2) Für Nummern ausserhalb der Schweiz (z. B. EU) können Identitäts-, Adress- und KYC-Nachweise des Kunden oder seines Betriebs erforderlich sein. Der Kunde liefert diese vollständig und wahrheitsgemäss; Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden oder den Telefonie-Partner begründen keinen Mangel und keinen Rückerstattungsanspruch.
(3) Kalenderbuchungen (z. B. über cal.eu / Cal.com und angebundene Kalender) funktionieren nur bei korrekter, vom Kunden hergestellter Verbindung. Doppelbuchungen, Zeitzonenfehler oder abgelehnte Termine liegen – soweit gesetzlich zulässig – im Risikobereich des Kunden und der jeweiligen Kalenderanbieter.
§ 9 Keine SLA-Zusicherung
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich und gegen gesondertes Entgelt etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit (kein SLA, keine Uptime-Garantie in Prozent). Wartung, Störungen und Drittanbieter-Ausfälle berechtigen – soweit gesetzlich zulässig – weder zu Minderung noch zu Schadenersatz noch zu Rückerstattung.
§ 10 Einseitige Leistungsänderung, Preisanpassung und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter behält sich vor, Leistungen, Funktionsumfang (einschliesslich Preview-Funktionen), Schnittstellen und Preise jederzeit – soweit gesetzlich zulässig – anzupassen, einzustellen oder durch gleichwertige zu ersetzen.
Preisanpassungen werden mit einer Frist von mindestens 14 Tagen mitgeteilt (E-Mail an die hinterlegte Kontoadresse genügt). Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gilt der neue Preis als genehmigt. Bei Widerspruch kann der Anbieter den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Preisanpassung beenden; vorausbezahlte Beträge für Zeiträume nach Beendigung werden – soweit gesetzlich zulässig – nicht erstattet.
Der Anbieter kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen kündigen sowie gemäss § 7 Abs. 5 fristlos sperren/kündigen. Vorauszahlungen werden – gemäss § 3 – nicht erstattet, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
§ 11 Geheimhaltung, Datenverwendung, Referenznennung und Abtretung
Der Kunde verpflichtet sich, über interne Abläufe, Preise, Sicherheitsmechanismen und technische Details des Anbieters Stillschweigen zu bewahren.
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (Firmenname und Logo) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter darf den Vertrag oder Forderungen daraus an Dritte abtreten oder übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Kostentragung
Es gilt ausnahmslos Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen, die auf ein anderes Recht verweisen würden.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Chur, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig. Klagt der Kunde an einem anderen Ort, behält sich der Anbieter vor, dort oder in Chur zu antworten.
Im Falle eines Rechtsstreits, bei dem der Kunde ganz oder teilweise unterliegt, trägt der Kunde – soweit gesetzlich zulässig – die aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten des Anbieters in angemessenem Umfang (einschliesslich Anwaltshonorar nach ortsüblichem Massstab).
§ 13 Salvatorische Klausel und Vorrang
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Klauseln werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem gesetzlich zulässigen Maximum an Haftungsbeschränkung und Betreiberschutz am nächsten kommen.
Bei Widersprüchen zwischen Marketingtexten auf der Website und diesen AGB gehen die AGB vor. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen den AGB vor, soweit sie ausdrücklich Abweichungen vorsehen.
Kontakt (Rechtliches)
Betreiber: Magnus Sparrholm · Gäuggelistrasse 7, 7000 Chur
E-Mail: grischavoice@gmail.com
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