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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter, Magnus Sparrholm, Gäuggelistrasse 7, 7000 Chur, Schweiz (Marke / Produkt: GrischaVoice; Mitwirkung am Produkt: Gustav Sparrholm), und dem Kunden.

Diese Dienste richten sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden (B2B). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer ist und die Dienste nicht zu privaten Zwecken nutzt. Bestimmungen des Konsumentenrechts (einschliesslich Widerrufs- und Rücktrittsrechte, soweit nicht zwingend anwendbar) werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss, Testphase und automatische Verlängerung

(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung und der Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode (über den Zahlungsdienstleister Stripe) bzw. der ersten Zahlung zustande.

(2) Testphase (Trial): Soweit eine Testphase vereinbart wird (derzeit typischerweise 14 Tage), wird während der Testphase – vorbehaltlich erfolgreicher Kartenprüfung durch Stripe – keine Abo-Gebühr abgebucht. Die Testphase wandelt sich automatisch in das im Checkout gewählte kostenpflichtige Abonnement um (Monats- oder Jahresabo), sofern der Kunde die Kündigung nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf der Testphase wirksam erklärt (siehe Abs. 4).

(3) Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich gemäss Checkout), sofern es nicht vom Kunden mindestens 30 Tage vor Ablauf des laufenden Zeitraums schriftlich gekündigt wird. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die Verlängerung als verbindlich akzeptiert.

(4) Kündigung: Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt) und der Bestätigung durch den Anbieter. Bis zum Ablauf der laufenden Periode bleibt der Zugang – soweit nicht wegen Zahlungsverzug gesperrt – bestehen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht erstattet (siehe § 3).

(5) Preise (Stand August 2026): Der Dienst «GrischaVoice Professionell» wird – vorbehaltlich gesonderter schriftlicher Vereinbarung – zu folgenden Bruttobeträgen in Schweizer Franken (CHF) angeboten:

  • Monatsabo: CHF 129.00 pro Monat;
  • Jahresabo: CHF 1'290.00 pro Jahr (entspricht effektiv CHF 107.50 pro Monat; zwei Monate gegenüber zwölf Monatspreisen geschenkt / ca. 17 % Rabatt).

Massgeblich sind die im Checkout bzw. in «Abo & Abrechnung» bei Vertragsschluss ausgewiesenen Beträge und das dort gewählte Intervall. Preise verstehen sich in CHF; eine allfällige Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich geschuldet und ausgewiesen, zusätzlich oder inklusive gemäss Rechnungsstellung berechnet.

(6) Leistungsinhalt (Überblick, nicht abschliessend): digitaler Sekretär für Sprachanrufe (Smart-Routing mit konfigurierbarer Klingelzeit, Sprach-KI), SMS und WhatsApp, Omnichannel-Übersicht, Quiet Hours, Team-Zugang, Branchenvorlagen, Website-Einbindung sowie Stripe-Abrechnung – jeweils im Rahmen der produktiven Produktbeschreibung.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Verzug und Ausschluss von Rückerstattungen

Die Zahlung ist im Voraus fällig (Monats- oder Jahresbetrag gemäss gewähltem Intervall). Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst sofort und ohne Vorankündigung zu sperren.

Keine Rückerstattung: Sämtliche Zahlungen sind endgültig. Es erfolgt – soweit gesetzlich zulässig – unter keinen Umständen eine Rückerstattung, auch nicht anteilig, falls der Dienst nicht genutzt wurde, einzelne Funktionen (einschliesslich Preview-/Beta-Funktionen) nicht oder verzögert verfügbar waren, technische Störungen aufgetreten sind oder der Vertrag vorzeitig endet.

Der Kunde verzichtet – soweit gesetzlich zulässig – auf Aufrechnungsrechte gegen Forderungen des Anbieters.

§ 4 Preview-, Trial- und noch nicht voll aktive Funktionen

(1) Die produktiv freigeschalteten Kernfunktionen (insbesondere Sprachanrufe mit Smart-Routing und Sprach-KI, SMS, WhatsApp, Übersicht und Abrechnung) unterliegen der produktiven Leistungsbeschreibung. Daneben können einzelne zusätzliche Funktionen als Preview, Beta, Test oder noch nicht voll aktiv gekennzeichnet oder erkennbar sein.

(2) Solche Preview-/Beta-Funktionen werden – soweit überhaupt zugänglich – ausschliesslich «wie besehen» (as is) und ohne jede Zusicherung hinsichtlich sofortiger, ununterbrochener oder vollständiger Verfügbarkeit bereitgestellt.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Launch-Zeitpunkt weiterer Module. Verzögerungen, Einschränkungen, Änderungen oder die vollständige Einstellung solcher Preview-Funktionen begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung, Schadenersatz oder Vertragsauflösung aus diesem Grund.

(4) Der Kunde darf Produktionsprozesse und Kundenversprechen Dritten gegenüber nicht auf noch nicht voll aktive Preview-Funktionen stützen.

§ 5 Haftungsbeschränkung (Schweizer Obligationenrecht) & Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter stellt die Software und zugehörigen Dienste im Rahmen der produktiven Leistungsbeschreibung zur Verfügung, im Übrigen – insbesondere bei Preview-/Beta-Funktionen – im Ist-Zustand ohne Zusicherung der Fehlerfreiheit, Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere die Haftung für:

  • mittelbare und indirekte Schäden;
  • entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Ertragseinbussen;
  • Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Reputationsschäden;
  • Ansprüche Dritter sowie Kosten der Rechtsverteidigung;
  • Ausfälle, Fehler, Preis- oder API-Änderungen von Drittanbietern (namentlich, aber nicht abschliessend: OpenAI, Twilio bzw. vergleichbare Telefonie-/SMS-Anbieter, Supabase, Stripe, Hosting-, E-Mail- und sonstige Cloud-/Schnittstellenanbieter);
  • fehlerhafte, unvollständige oder verzögerte KI-Ausgaben («Halluzinationen»).

(3) Zwingendes Recht bleibt vorbehalten. Insbesondere bleiben Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende Haftung nach Schweizer Obligationenrecht (namentlich im Rahmen von Art. 100 OR und verwandten Bestimmungen) unberührt, soweit sie nicht wirksam abbedungen werden können. Soweit eine Haftungsbeschränkung für Personenschäden gesetzlich unzulässig ist, bleibt sie unberührt.

(4) Haftungshöchstbetrag: Soweit trotz vorstehender Bestimmungen eine Haftung des Anbieters besteht und nicht zwingend unbeschränkt ist, ist sie – soweit gesetzlich zulässig – auf den vom Kunden in den letzten dreissig (30) Tagen vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich an den Anbieter entrichteten Netto-Entgeltbetrag für den betroffenen Dienst beschränkt; fehlen solche Zahlungen (z. B. reine Testphase ohne Abbuchung), auf höchstens CHF 50.00. Mehrere Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt werden zusammengerechnet.

(5) Der Kunde trägt das alleinige Risiko für die Einhaltung datenschutzrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben (nDSG, DSGVO, Telekommunikations- und Werberecht) in seinem Betrieb und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschliesslich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten frei, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Unterbrechungen durch höhere Gewalt, Stromausfälle, Netzstörungen, behördliche Anordnungen, notwendige Wartung oder Ausfälle der unter Abs. 2 genannten Drittanbieter. Bei solchen Ereignissen bestehen keine Ansprüche auf Minderung, Gutschrift oder Schadenersatz. Der Anbieter darf den Dienst zur Wartung und Optimierung – auch ohne Vorankündigung – vorübergehend unterbrechen.

§ 6 Drittanbieter-Risiken, KI & Geistiges Eigentum

Da die Dienste auf Schnittstellen und Modellen von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Twilio, Supabase) basieren, haftet der Anbieter nicht für deren Ausfälle, Programmänderungen, Preiserhöhungen, Sperren oder Einschränkungen.

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte KI-Aussagen. Der Kunde verpflichtet sich, kritische Interaktionen und gespeicherte Anfragen selbst zu überwachen.

Sämtliche vom Anbieter entwickelten Prompts, System-Anweisungen, Software-Architekturen und Konfigurationen bleiben alleiniges geistiges Eigentum des Anbieters. Dem Kunden wird lediglich ein widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer eingeräumt. Unbefugte Analyse, Dekompilierung oder Nachahmung berechtigt zum sofortigen Lizenzentzug und zu Schadenersatz.

§ 7 Einseitige Leistungsänderung, Preisanpassung und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich vor, Leistungen, Funktionsumfang (einschliesslich Preview-Funktionen) oder Preise jederzeit – soweit gesetzlich zulässig – anzupassen.

Preisanpassungen werden mit einer Frist von 14 Tagen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich, gilt der neue Preis als genehmigt. Bei Widerspruch kann der Anbieter den Vertrag fristlos beenden.

Der Anbieter kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Vorauszahlungen werden in diesem Fall – gemäss § 3 – nicht erstattet, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

§ 8 Geheimhaltung, Datenverwendung und Referenznennung

Der Kunde verpflichtet sich, über interne Abläufe und technische Details des Anbieters Stillschweigen zu bewahren.

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (Firmenname und Logo) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 9 Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Kostentragung

Es gilt ausnahmslos Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Chur, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.

Im Falle eines Rechtsstreits, bei dem der Kunde ganz oder teilweise unterliegt, trägt der Kunde – soweit gesetzlich zulässig – die aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten des Anbieters in angemessenem Umfang.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Klauseln werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem gesetzlich zulässigen Maximum an Haftungsbeschränkung am nächsten kommen.